Allgemeine Geschäftsbedingungen für Leistungen der Akademie für Gesundheits- und Sozialberufe gemeinnützige GmbH
I. Geltung dieser Bedingungen
1. Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen im Einzelfall kommen Verträge mit uns ausschließlich nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen zustande; mit der Erteilung des Auftrages erklärt sich der Kunde mit unseren Bedingungen einverstanden. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden sind für uns nur dann verbindlich, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich anerkannt haben. Unsere Bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden unsere Leistung vorbehaltlos ausführen.
2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Leistungen (einschließlich, aber nicht begrenzt auf Gutachten-, Prüf- und Beratungsleistungen), gleichgültig, ob es sich um die Erfüllung von Haupt- oder Nebenpflichten handelt. Gegenüber Kaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts gelten unsere Bedingungen auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen.
II. Vertragsschluss
1. Ein Vertrag mit uns gilt erst dann als geschlossen, wenn der Kunde unser Angebot vorbehaltslos annimmt oder ihm unsere schriftliche Auftragsbestätigung zugeht oder wir mit der Ausführung der Leistung beginnen. Erteilen wir eine schriftliche Auftragsbestätigung, so ist diese für Inhalt und Umfang des Vertrages massgeblich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
2. Änderungen, Nebenabreden und Ergänzungen sowie die etwaige Zusicherung von Eigenschaften bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Dies gilt auch für eine Aufhebung dieser Klausel.
III. Auftragsdurchführung und Mitwirkungspflichten des Kunden
1. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, schulden wir nur die vertraglich genau festgelegten Leistungen, die wir unter Beachtung der allgemein anerkannten Regeln der Technik und der gesetzlichen Vorgaben erbringen. Unsere anerkannten Sachverständigen und fachkundigen Personen sind bei der Durchführung von Prüf- und Gutachteraufträgen weisungsunabhängig.
2. Für Beschädigungen oder Zerstörungen von Gegenständen des Kunden als Folge einer sachgerechten Durchführung unserer Leistung leisten wir keinen Ersatz. Wird als Folge einer sachgerechten Durchführung unserer Leistung ohne unser Verschulden unser eigenes Gerät beschädigt oder zerstört oder kommt abhanden, so sind wir berechtigt, vom Kunden in entsprechender Anwendung von § 670 BGB Ersatz zu verlangen. Der Transport und ggf. Rücktransport von Gegenständen des Kunden erfolgt auf seine Kosten und Gefahr; der Rücktransport wird jedoch nur auf ausdrückliches Verlangen des Kunden durchgeführt. Soweit ein ausdrückliches Verlangen des Kunden auf Rücktransport nicht erfolgt sind wir nach entsprechender Aufforderung berechtigt, den Gegenstand auf Kosten des Kunden zu entsorgen. Bei der Aufbewahrung ist unsere Haftung auf die eigenübliche Sorgfalt beschränkt.
3. Der Kunde hat uns alle für die Durchführung unserer Leistung relevanten Tatsachen vollständig zur Kenntnis zu geben. Wir sind nicht verpflichtet, vom Kunden zur Verfügung gestellte Daten, Informationen oder sonstige Leistungen auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen, soweit hierzu unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände des Einzelfalls kein Anlass besteht.
4. Soweit zur Durchführung unserer Leistung ein- oder mehrmalige Mitwirkungshandlungen des Kunden erforderlich sind, hat er diese auf eigene Kosten zu erbringen; Aufwendungen werden ihm nur erstattet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Sofern er seinen Mitwirkungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß nachkommt, sind wir berechtigt, ihm den dadurch entstehenden Mehraufwand in Rechnung zu stellen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben ausdrücklich vorbehalten.
5. Werden wir außerhalb unseres Betriebsgeländes tätig, so obliegen dem Kunden alle zur Erfüllung von Verkehrssicherungspflichten notwendigen Maßnahmen, soweit sich nicht aus der Natur der Sache oder einer Vereinbarung mit dem Kunden etwas anderes ergibt. Wir sind berechtigt, die Durchführung der Leistung zu verweigern, solange die notwendigen Maßnahmen nicht getroffen werden.
IV. Fristen und Termine
1. Fristen und Termine gelten stets als annähernd, sofern nicht im Einzelfall besondere Vereinbarungen schriftlich getroffen wurden. Soweit sie unverbindlich sind, geraten wir erst dann in Verzug, wenn der Kunde uns zuvor ergebnislos eine angemessene Frist zur Erbringung der geschuldeten Leistung schriftlich gesetzt hat. In jedem Fall laufen Fristen erst ab der vollständigen Erbringung sämtlicher vom Kunden geschuldeter Mitwirkungshandlungen sowie gegebenenfalls ab Eingang einer vereinbarten Anzahlung. Nachträgliche Änderungswünsche oder verspätet erbrachte Mitwirkungshandlungen des Kunden verlängern die Leistungszeiten angemessen.
2. Wird die von uns geschuldete Leistung durch unvorhersehbare und durch uns unverschuldete Umstände verzögert (z. B. Arbeitskämpfe, Betriebsstörungen, Transport-hindernisse, Rohmaterialmangel, behördliche Maßnahmen - jeweils auch bei unseren Vorlieferanten - sowie nicht rechtzeitige Selbstbelieferung), so sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten oder nach unserer Wahl die Lieferung oder Leistung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. In diesem Falle werden wir Sie jedoch ausdrücklich auf die Umstände hinweisen, soweit uns diese bekannt werden.
3. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstehenden Schaden einschliesslich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen.
4. Geraten wir aus Gründen, die wir zu vertreten haben, in Verzug, oder wird die Leistung aus von uns zu vertretenden Gründen unmöglich, so ist unsere Schadensersatzpflicht im Fall leichter Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.
V. Abnahme
1. Soweit unsere Leistung der Abnahme bedarf, ist der Kunde hierzu verpflichtet. Kleinere Mängel, welche die Tauglichkeit der Leistung zu dem vertraglich festgelegten Zweck nicht ernsthaft beeinträchtigen, berechtigen den Kunden nicht, die Abnahme zu verweigern, unbeschadet seines Rechts, die Beseitigung dieser Mängel innerhalb einer angemessenen Frist zu verlangen.
2. Verweigert der Kunde die Abnahme unter Verstoß gegen Ziffer 1. dieser Klausel, so gilt die Abnahme gleichwohl als erfolgt.
3. Geistige Leistungen gelten als abgenommen, sofern der Kunde nicht innerhalb von 30 Tagen nach deren Zugang in schriftlicher Form ausdrücklich schriftlich Vorbehalte erhebt. Im Fall eines solchen Vorbehalts werden wir unsere Leistung überprüfen. Erweist sich ein Vorbehalt des Kunden als unberechtigt, fallen ihm die entstandenen Mehrkosten zur Last.
VI. Preise und Zahlungen
1. Maßgeblich sind die von uns genannten Preise, zu denen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer - soweit diese anfällt - zugerechnet wird. Unsere Rechnungen sind ohne Skontoabzug und spesenfrei nach vereinbartem Zahlungsplan, ansonsten sofort ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Werden aufgrund ausdrücklicher Vereinbarungen im Einzelfall Schecks oder Wechsel angenommen, erfolgt dies nur zahlungshalber und ebenfalls ohne Skontoabzug. Etwaige Diskontspesen sind vom Kunden zu tragen, Schecks oder Wechselzahlungen erkennen wir erst dann als Erfüllung an, wenn die jeweiligen Beträge vorbehaltslos auf unserem Konto gutgeschrieben worden sind. Wir behalten uns das Recht vor, angemessene Abschlagszahlungen und Vorschüsse zu verlangen.
2. Sofern kein Festpreis vereinbart wurde und sich bei der Durchführung einer Leistung herausstellt, daß die Kosten den gegenüber dem Kunden veranschlagten Betrag um mehr als 10 % überschreiten werden, werden wir ihm dies mitteilen. Der Kunde ist in diesem Fall zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Wir rechnen dann nur die bis zu diesem Zeitpunkt von uns erbrachten Leistungen ab. Gleiches gilt, wenn wir aus wichtigem Grund von dem Vertrag zurücktreten oder dieser einvernehmlich aufgehoben wird.
3. Stehen uns gegenüber dem Kunden mehrere Forderungen zu, so bestimmen wir, auf welche Schuld die Zahlung angerechnet wird. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns schriftlich anerkannt sind. Das gleiche gilt gegenüber Kaufleuten für die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten.
4. Werden uns nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden erheblich zu mindern geeignet sind, so sind wir berechtigt, noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen und nach fruchtlosem Ablauf einer hierfür gesetzten Frist vom Vertrag zurückzutreten; Ziffer 2 Satz 3 dieses Abschnitts gilt entsprechend.
5. Bei Zahlungsverzug schuldet der Kunde Verzugszinsen in Höhe von 3 % über dem jeweiligen Zentralbankdiskont, sofern uns kein niedrigerer Schaden nachgewiesen wird.
VII. Gewährleistung
1. Sollten wir eine fehlerhafte Leistung erbracht haben, hat uns der Kunde Gelegenheit zur Nachbesserung innerhalb angemessener Fristen zu geben. Schlägt die Nachbesserung fehl, hat der Kunde das Recht zur Wandelung (Rückgängigmachung des Vertrages) oder Minderung (Herabsetzung der vereinbarten Vergütung). Das Wandelungsrecht besteht jedoch nicht, wenn der Wert oder die Tauglichkeit nur unerheblich gemindert ist.
2. Eine Gewährleistung für die Realisierung von Schätzungen oder Prognosen übernehmen wir nur, sofern dies ausdrücklich vereinbart wurde.
3. Die Erteilung eines Prüfzertifikats enthält keine über den konkreten technischen Inhalt des Prüfzeugnisses hinausgehende Aussage über die Verwendungsfähigkeit oder Qualität des Prüfgegenstandes.
VIII. Haftung / Haftungsausschluss
1. Wir haften für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln unserer Organe und leitenden Angestellten. Darüber hinaus haften wir
- für jede schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
- für die vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung sonstiger Vertragspflichten durch in Satz 1 nicht genannte Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen,
wobei unsere Ersatzpflicht in beiden Fällen auf den Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens begrenzt ist. Im gleichen Umfang haften wir bei Schadensersatzansprüchen wegen Nichterfüllung wegen des Fehlens einer im Einzelfall zugesicherten Eigenschaft. Im übrigen ist die Haftung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden eines Auftrages zusammen auf den Höchstbetrag von 2,6 Millionen Euro (zwei Komma sechs Millionen Euro) insgesamt begrenzt, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Für Ansprüche gem. § 13 AtomG ist haften wir in gleicher Weise auf 0,8 Millionen Euro je Schadensereignis begrenzt; auf Ziffer III. 2. sowie auf Ziffer IV. 4. dieser Bedingungen wird hingewiesen. Höhere Haftungssummen können auf Wunsch des Vertragspartners durch einen gesonderten schriftlichen Vertrag mit uns vereinbart und versichert werden.
2. Soweit gemäß vorstehenden Regelungen unsere Haftung auf Schadensersatz ausgeschlossen oder beschränkt ist, erstreckt sich dies auch auf die persönliche Haftung unserer Organe, Arbeitnehmer und sonstiger Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen und gilt auch für alle Ansprüche wegen Verschuldens bei Vertragsverhandlungen (c.i.c.), Verletzung von Nebenpflichten und Ansprüchen aus unerlaubter Handlung (§§ 823 ff. BGB), nicht hingegen für Ansprüche gemäß der §§ 1, 4 ProdHaftG.
3. Die Verjährungsfrist für Ansprüche gegen uns wegen Verschuldens bei Vertragsverhandlungen (c.i.c.) oder der Verletzung von Nebenpflichten beträgt fünf Jahre, soweit nicht die Verjährung aufgrund gesetzlicher Vorschriften bereits früher eintritt.
IX. Urheberrechte
Die Weitergabe und Verwertung unserer Leistung über den vertraglich festgelegten Zweck hinaus, insbesondere deren Veröffentlichung, ist nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung zulässig. Für die Einhaltung der für die Verwertung unserer Leistung geltenden gesetzlichen Bestimmungen (z. B. des Wettbewerbsrechts), insbesondere für den Inhalt von Werbeaussagen, ist ausschliesslich der Kunde verantwortlich; er hat uns insoweit von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizuhalten.
X. Erfüllungsort und Abtretungsverbot
1. Erfüllungsort für alle Leistungen ist Erfurt.
2. Die Abtretung von Ansprüchen, die dem Kunden aus der Geschäftsverbindung mit uns zustehen, ist ausgeschlossen.
XI. Gerichtsstand und anwendbares Recht
1. Gerichtsstand für alle aus der Geschäftsverbindung herrührenden Ansprüche gegenüber Vollkaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts ist Erfurt. Dies gilt auch für Ansprüche aus Schecks sowie für deliktsrechtliche Ansprüche und Streitverkündungen. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
2. Bei grenzüberschreitenden Leistungen ist Erfurt ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis (Artikel 17 EuGVÜ). Wir behalten uns jedoch das Recht vor, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen oder jedes andere Gericht anzurufen, das aufgrund des EuGVÜ zuständig ist.
3. Für alle Geschäfts- und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
XII. Schlussbestimmungen
1. Sollten einzelne der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der unwirksamen Bedingungen sollen solche Regelungen treten, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages und der angemessenen Wahrung der beiderseitigen Interessen am nächsten kommen.
2. Alle unsere früheren Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Leistungen sind hierdurch
aufgehoben.
XIII. Zusatz für Seminare
Die schriftliche Anmeldung ist für den Teilnehmer verbindlich. Ein Widerruf der Anmeldung seitens des Teilnehmers ist nur bis spätestens 2 Wochen vor Seminarbeginn kostenfrei möglich. Der Widerruf muss schriftlich erfolgen. Bei später eingehendem Widerruf oder Nichterscheinen bzw. vorzeitigem Abbruch stellen wir das volle Seminarentgelt in Rechnung. Massgebend ist der Eingang des Widerrufs in unserem Hause.
Wir behalten uns vor, ein Seminar/einen Lehrgang wegen zu geringer Teilnehmerzahl abzusagen oder wenn Gründe vorliegen, die wir nicht zu vertreten haben (Erkrankung des Dozenten, höhere Gewalt). In diesen Fällen werden die Teilnehmer umgehend telefonisch bzw. schriftlich benachrichtigt. Bereits gezahlte Seminarentgelte werden erstattet. Weitere Ansprüche bestehen ausdrücklich nicht. Im übrigen gelten unsere Teilnahmebedingungen für
Seminare.
Hinweis gemäß § 33 BDSG: Kundendaten werden elektronisch verarbeitet.